|
Mit der Ausgabe dieser Notgeldscheine hoffte der Verein, die bestehenden Zahlungsschwierigkeiten zu beheben. Auch diese Scheine hatten nur Gültigkeit mit dem roten Stempelaufdruck "Grimmer landwirtschaftlicher Ein- und Verkaufsverein eGmbH Grimmen i.Pom." sowie zwei Unterschriften. Die Unterschriftsberechtigten hatten folgende Stellung in Grimmen: Krüger - Direktor des Ein- und Verkaufsverein, Kroos - Gutsbesitzer in Glashagen, Becker - Gutsbesitzer in Bartmannshagen, Peters - Gutsbesitzer in Jessin, Finck - Angestellter im Ein- und Verkaufsverein.
Der Kreisausschuss Grimmen berichtete am 29.10.1923 an den Regierungspräsidenten: "Die Not an Geldscheinen, der auch die Kreissparkasse nicht mehr Herr werden konnte, hat am vergangenen Sonnabend zur Zahlung in Roggen geführt der teilweise seitens der Arbeitnehmer nur mit Wiederspruch in Empfang genommen wurde. Die Reichsbank hat für heute die Beschaffung ausreichender Zahlungsmittel versprochen, aber nicht durchführen können". Diese schwierige Situation wird verständlich, wenn wir den Dollarkurs betrachten. Er betrug am 01. November 1923 1$ = 130 Milliarden Mark, 02. November 1923 1$ = 321 Milliarden Mark, 03. November 1823 1 $ = 420 Milliarden Mark, 15. November 1923 1 $ = 2500 Milliarden Mark.
Der höchste herausgegebene Nominalwert der Kreiskommunalkasse und des Ein- und Verkaufsvereins - 50 Milliarden Mark -, war so gut wie nichts mehr wert. Eine recht interessante Anzeige im Grimmer Kreis- Wochenblatt vom 19.Oktober 1922 belegt, daß auch im Kreis Grimmen schon 1 Jahr früher die Idee, Roggen als Zahlungsmittel zu verwenden, praktiziert wurde: "Im Hotel "Zum weißen Röss`l" fand gestern Abend die Neuverpachtung des der Schumacherinnung gehörigen Ackers, der im Sandfelde belegenen und 7 Morgen und einige Quadratruten groß ist. Das Pachtangebot wurde in Pfund Roggen abgegeben die drei Höchstbietenden waren Baugewerksmeister Schröder mit 220 Pfund, der bisherige Pächter Müllermeister Ohls mit 271 Pfund und Viehhändler Albert Burmeister mit 272 Pfund. Der Zuschlag wird einem dieser drei Herren auf dem Herbstquartal der Innung am 2. Oktober erteilt werden."
|